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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN MUSTANG COUPE, CABRIO, FASTBACK u.a.
1.) Mietpreis
Es gelten die Preise der bei der Anmietung gültigen Preisliste inkl. Versicherung für den 1.Fahrer. Bei Sonderaktionen und Sonderpreisen, sowie Gutscheinen und über Auktionshäuser ersteigerten Gutscheinen gilt deren Ersteigerungs-, bzw. Kaufwert zzgl. des Vollkaskobetrages. (>25 Jahre 42€, <25 Jahre 38€, jeder weitere Fahrer zzgl. 38€). 2.) Anmietung Das Fahrzeug steht bei Selbstfahrern am in der Buchungsbestätigung benannten Abholort bereit, ist keine Anlieferung vereinbart, so gilt ausschließlich dieser als vereinbart. 3.) Rückgabe des Fahrzeuges Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am in der Buchungsbestätigung benannten Rückgabeort wieder zurückzugeben. Bei überschreiten der vereinbarten Mietdauer wird jede angefangene Stunde wie folgt berechnet: Mo-Do 60,00€; Fr-So 80,00€. Das Fahrzeug ist vollgetankt und gereinigt wieder abzugeben, bei Nichteinhaltung erheben wir eine Aufwandspauschale von 30,00€ zzgl. der anfallenden Benzin- und/oder Reinigungskosten. 4.) Reservierungen/Abbestellungen Von uns übersandte Buchungsbestätigungen sind verbindlich. Abbestellungen müssen spätestens 7 Tage vor Mietbeginn schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, ist der volle Mietpreis zu bezahlen, es sei denn das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. 5.) Zahlungsweise Der Mietpreis ist, wenn nicht bereits vorab beglichen in voller Höhe des zu erwartenden Endpreises, vor der Anmietung, inkl. der vereinbarten Kaution zu entrichten. 6.) Berechtigte Fahrer Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag weiteren benannten Personen (ab dem 2. Fahrer zzgl. 38€ Versicherungspauschale) gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrer einzutragen, für nichteingetragene Fahrer besteht kein Versicherungsschutz !! 7.) Verbotene Nutzung/Einreiseverbot Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: a. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings, b. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht werden, d. zur Weitervermietung e. im Gelände 8. Reparaturen Reparaturen, die notwendig werden, sind in jedem Fall mit uns abzusprechen und uns vorab telefonisch mitzuteilen (01729320694), bei nachweisbarer Nichterreichbarkeit dürfen Reparaturen erst nach Erfolg der Besichtigung durch einen vom “Schutzbrief-Soforthilfe” benannten Mitarbeiter bis zu einer max. Höhe von 50,00€ in Auftrag gegeben werden. Dieb Reperaturkosten hierfür trägt Eventcars-Berlin gegen Vorlage der Entsprechenenden Belege, soweit der Mieter nicht selbst für den Schaden haftet. 9. Verhalten bei Un-, und sonstigen Schadensfällen Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Des Weiteren ist die Firma Eventcars-Berlin unverzüglich zu informieren, bei Nichterreichbarkeit per SMS (01729320694). Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Eventcars-Berlin selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. 10. Fahrzeugnutzung a. Das Fahrzeug ist nur im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen b. sämtliche Änderungen der Fahreigenschaften, c. es handelt sich bei allen Fahrzeugen grundsätzlich um Nichtraucherfahrzeuge, das Rauchverbot ist dringend einzuhalten. 11. Haftung/Haftungsbefreiung des Mieters a. Haftungsbefreiung bei Unfällen oder Diebstahl unter der Voraussetzung der Sachgemäßen Nutzung haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von 1.000€, diese ist sofort, wenn nicht bereits durch die Kautionssumme abgedeckt sofort zur Zahlung fällig. b. bei Unsachgemäßer des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffer 6,7,9 und 10 haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, sofern der Mieter den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige Folgeschäden, insbesondere Wertminderungen, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale, zu ersetzen. c. Brems,- Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und / oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler-, eine Falschbetankung- durch Falschbeladung oder der unter Ziffer 10. Pkt. B benannten Punkte entstanden sind. d. die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Verpflichtungen in Ziffer 6,7,9 und 10 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzungen der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Zif. 6) oder zu verbotenem Zweck entstehen. 12. Haftung von E&C Eventcars Berlin GmbH Jegliche Haftung von Eventcars Berlin wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungshilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Eventcars-Berlin auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypischvorhersehbaren Schäden begrenzt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung, oder nicht erfolgtem Beginn des Mietverhältnisses werden keine weiterführenden Kosten von Eventcars übernommen, eine Rückerstattung des Mietpreises ist ausgeschlossen, hierzu erfolgt gegebenenfalls eine Gutscheingutschrift nach Ermessen von Eventcars-Berlin. 13. Verjährung Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde werden Schadensersatzansprüche von Eventcars-Berlin gegen den Mieter erst fällig, wenn Eventcars-berlin Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakten einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird Eventcars-Berlin den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen. 14. Vertragsstrafe Bei Verletzung der unter Ziffer 6, 7,10 und 11 benannten Punkte ist eine Vertragsstrafe in Höhe der Kautionszahlung, mindestens jedoch 300€ zu zahlen. 15. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Berlin.

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